Hinweis zum Impressum Eine rein private Webseite benötigt kein Impressum nach § 6 TDG, solange
sie nicht geschäftsmäßig betrieben wird und keine Hinweise auf Produkte,
geschäftsmäßige oder kommerzielle Angebote enthält. In diesem Fall ist der
Betreiber der Webseite Nutzer eines Teledienstes, da er den Teledienst
seines Service-Providers nutzt, um Informationen zu veröffentlichen. Um
dies zu verdeutlichen hat der Gesetzgeber in § 3 TDG das Veröffentlichen
von Informationen ausdrücklich der Nutzung von Telediensten zugeordnet:
Im Sinne dieses Gesetzes sind:
1. "Diensteanbieter" jede natürliche oder juristische Person, die eigene
oder fremde Teledienste zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung
vermittelt, 2. "Nutzer" jede natürliche Person, die Teledienste in
Anspruch nimmt, insbesondere um Informationen zu erlangen oder zugänglich
zu machen.
Keine Impressumspflicht bei rein persönlichen oder familären
Zwecken (§ 5 TMG, § 55 RStV) Keine Informationspflichten
bestehen nach § 5 TMG und § 55 RSTV, wenn die Webseite rein persönlichen
oder familiären Zwecken dient. Denn in § 55 RStV wird wie folgt negativ
formuliert
"Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich
persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen
leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten".
Damit unterliegen Telemedien, die ohne den Hintergrund einer
Wirtschaftstätigkeit bereitgehalten werden (z. B. Homepages, die rein
privaten Zwecken dienen und die nicht Dienste bereitstellen, die sonst nur
gegen Entgelt verfügbar sind, oder entsprechende Informationsangebote von
Idealvereinen), nicht mehr den Informationspflichten des
Telemediengesetzes.
Weitere Fälle ohne Impressumspflicht: Bei
Zugänglichmachung der Webseite nur gegenüber Familienangehörigen per
speziellem Passwort, so dass die Allgemeinheit ausgeschlossen wird. Dies
erscheint aber sehr unpraktikabel und unüblich. Zudem wäre dies der Fall,
wenn der Inhalt der Webseite für die Allgemeinheit uninteressant ist und
nur der engsten persönlichen Sphäre entstammt. Denkbar wäre hier eine
Webseite nur mit Familienfotos. Diese würde dann auch keiner
Impressumspflicht unterliegen.
Meinungsäußerungen durch Postings in
Foren oder über andere Plattformen unterliegen auch keiner
Impressumspflicht. Teilnehmer an solchen Kommunikationsplattformen sind
keine Diensteanbieter, sondern reine Nutzer.
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